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Mitglied werden

Werden Sie Mitglied der Deutschen Handelskammer Hongkong und vernetzen Sie sich mit der deutschen Wirtschaftsgemeinschaft in Hongkong. Profitieren Sie von wertvollen Networking-Möglichkeiten, aktuellen Markteinblicken und individueller Unterstützung für das Wachstum Ihres Unternehmens in der Region.

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German Chamber of Commerce, Hong Kong (GCC) fungiert seit ihrer Gründung im Jahr 1983 als Katalysator, Förderer und Vermittler für die Interessen ihrer Mitglieder. Mit derzeit rund 400 Unternehmensmitgliedern – darunter deutsche, hongkonger und internationale Unternehmen, die daran interessiert sind, Geschäfte in Deutschland oder mit deutschen Partnern zu tätigen – gehört die GCC zu den größten Mitgliedervereinigungen unter den europäischen nationalen Handelskammern in Hongkong.

Membership details overview
Corporate - Large Corporation 
Corporate -Medium Size Company
Corporate - Small Business
Corporate - Start-up
Associate Membership: Not for Profit Organisation
Associate Membership: Individual

Die Einzelmitgliedschaft unterliegt der Genehmigung durch den GCC-Vorstand. Für weitere Informationen senden Sie bitte eine E-Mail an membership@hongkong.ahk.de 

Vorteile einer Mitgliedschaft

Exklusive Informationen und Kontakte

GCC-Mitglieder erhalten Zugang zu Networking-Möglichkeiten, Branchenausschüssen, exklusiven Veranstaltungen und Mitgliederkommunikation, die Unternehmen dabei helfen, wertvolle Kontakte in der deutsch-hongkongischen Geschäftswelt zu knüpfen.

 

  • Teilnahme an themen-/industriespezifischen Arbeitsgruppen (GCC Committees)
  • Teilnahme an hochrangigen Geschäftsdelegationen und Sonderveranstaltungen
  • Teilnahme an geschlossenen Informations- und Netzwerkveranstaltungen für Mitglieder
  • Zugang zu exklusiven Kommunikation und Newslettern für Mitglieder
  • Vergünstigter Eintritt zu über 50 Kammerveranstaltungen pro Jahr
  • Bevorzugter Zugang zu hochrangigen Marketingangeboten und Tickets für unsere Leitveranstaltungen
  • Uneingeschränkter Zugang zu unserem digitalen Mitgliederverzeichnis
  • Interessenvertretung durch GCC gegenüber politischen Entscheidungsträgern (International Business Committee)

Sichtbarkeit in der deutsch-hongkongischen Geschäftswelt

Eine GCC-Mitgliedschaft hilft Unternehmen, ihre Sichtbarkeit in der deutsch-hongkongischen Geschäftswelt zu steigern – durch Vortragsmöglichkeiten, Werbekanäle, Mitgliederprogramme und Initiativen zur Interessenvertretung.

 

  • Werden Sie Referent bei unseren Kammerveranstaltungen
  • Veranstalten Sie „Member Invite Member“-Events
  • Bewerben Sie Ihre Produkte oder Dienstleistungen über unseren Unternehmenswerbeservice
  • Werden Sie Vorteilspartner in unserem Mitgliedervorteilsprogramm
  • Werden Sie Premium-Partner und profitieren Sie von ganzjähriger Werbung
  • Öffentlichkeitsarbeit über unsere Medien (Veröffentlichung von Artikeln, Unternehmensnachrichten und Veranstaltungsberichten)
  • Lassen Sie sich in unser Mitgliederverzeichnis aufnehmen und über unsere Kommunikationskanäle (What’s up @ AHK, LinkedIn, YouTube und unsere Website) als neues Mitglied vorstellen
  • Interessenvertretung in der europäischen Geschäftswelt (EuroCham) und gegenüber politischen Entscheidungsträgern (International Business Committee)

Unterstützung für Unternehmen und Mitgliedervorteile

GCC-Mitglieder erhalten Vorzugspreise für ausgewählte Unternehmensdienstleistungen, Weiterbildungsangebote, Veranstaltungsdienstleistungen sowie Unterstützung bei Werbung und Personalbeschaffung.

 

  • Ermäßigte Mitgliedertarife für GIC-Dienstleistungen
  • Vorzugspreise bei Buchungen von Tagungs- und Veranstaltungsdienstleistungen
  • Nutzen Sie die Mitgliedervorteile im Rahmen unseres Mitgliedervorteilsprogramms
  • Vorzugspreise für Anzeigen in unseren Medien
  • Vorzugspreise für Stellenanzeigen auf unserer Karriereseite
  • Ermäßigte Mitgliedertarife für Schulungskurse, die von unseren Schulungspartnern angeboten werden

Kammerveranstaltungen

Besuchen Sie unsere regelmäßigen Veranstaltungen, um sich über die neuesten Geschäftstrends und Meinungen zu informieren...

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Chamber Events

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  • Das Geschäftsjahr der GCC-Mitgliedschaft beginnt am 1. Juli und endet am 30. Juni, und der Mitgliedsbeitrag wird für einen Zeitraum von 12 Monaten erhoben.
  • Für Mitgliedschaften, die zwischen dem 1. August und dem 31. März des folgenden Kalenderjahres beginnen, wird der Mitgliedsbeitrag anteilig berechnet.
  • Für Mitgliedschaften, die zwischen dem 1. April und dem 30. Juni beginnen, wird der Mitgliedsbeitrag anteilig berechnet, zusammen mit dem vollen Mitgliedsbeitrag für das kommende Mitgliedsjahr.

Mitgliedschaftskategorien

Full Membership: Corporate – Large Corporation

  • Mitgliedschaft für Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeitern in Hongkong.
  • Die Mitgliedschaft umfasst einen Hauptunternehmensvertreter und drei weitere Unternehmensvertreter ohne Stimmrecht.
  • Das Unternehmen hat Anspruch auf bis zu 20 Mitgliedskarten für Mitarbeiter (Registrierung erforderlich).
  • Jedes Unternehmen kann die Mitgliedschaft als Vollmitglied beantragen und erhält damit alle Mitgliedsrechte einschließlich des Stimmrechts. Ein Vollmitglied benennt eine Person als seinen Vertreter beim GCC (Unternehmensvertreter).
  • Der Unternehmensvertreter ist der Hauptansprechpartner des GCC und erhält alle Informationen im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft. Der Unternehmensvertreter ist die einzige Person, die berechtigt ist, Stimmrechte auszuüben, im Mitgliederverzeichnis aufgeführt zu werden und Einladungen zu exklusiven Veranstaltungen und regelmäßigen Mitgliederaktivitäten zu erhalten.
  • Ein Vollmitglied (großes Unternehmen) kann bis zu drei weitere Mitarbeiter als zusätzliche Unternehmensvertreter benennen. Zusätzliche Unternehmensvertreter genießen alle Vorteile eines Unternehmensvertreters mit Ausnahme des Stimmrechts.

Full Membership: Corporate – Medium Size Company

  • Mitgliedschaft für Unternehmen mit 11 bis 100 Mitarbeitern in Hongkong.
  • Die Mitgliedschaft umfasst die Eintragung eines Hauptunternehmensvertreters sowie die Möglichkeit, gegen eine Gebühr die Eintragung weiterer Unternehmensvertreter ohne Stimmrecht zu beantragen.
  • Das Unternehmen hat Anspruch auf bis zu 10 Mitgliedskarten für Mitarbeiter (Registrierung erforderlich).
  • Jedes Unternehmen kann die Mitgliedschaft als Vollmitglied beantragen und erhält damit alle Mitgliedsrechte einschließlich des Stimmrechts. Ein Vollmitglied benennt eine Person als seinen Vertreter gegenüber dem GCC (Unternehmensvertreter).
  • Der Unternehmensvertreter ist der Hauptansprechpartner des GCC und erhält alle Informationen zur Vollmitgliedschaft per E-Mail und/oder Post. Der Unternehmensvertreter ist die einzige Person, die das Stimmrecht innehat und ausübt, im Mitgliederverzeichnis aufgeführt ist und Einladungen zu exklusiven Veranstaltungen sowie zu allen regulären Mitgliederaktivitäten und -veranstaltungen erhält.
  • Zusätzliche Unternehmensvertreter (optional):
    Ein Vollmitglied kann jeden seiner Mitarbeiter, der nicht der Unternehmensvertreter ist, als zusätzlichen Unternehmensvertreter vorschlagen. Diese Person genießt alle Vorteile eines Unternehmensvertreters mit Ausnahme des Stimmrechts. Für jeden Eintrag wird eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 1.500 US-Dollar erhoben.

Full Membership: Corporate – Small Business

  • Mitgliedschaft für Unternehmen mit bis zu 10 Mitarbeitern in Hongkong.
  • Das Unternehmen hat Anspruch auf bis zu 5 Mitgliedskarten für Mitarbeiter (Registrierung erforderlich).
  • Jedes Unternehmen kann die Mitgliedschaft als Vollmitglied beantragen und erhält damit alle Mitgliedsrechte einschließlich des Stimmrechts. Ein Vollmitglied benennt eine Person als seinen Vertreter gegenüber dem GCC (Unternehmensvertreter).
  • Der Unternehmensvertreter ist der Hauptansprechpartner des GCC und erhält alle Informationen zur Vollmitgliedschaft per E-Mail und/oder Post. Der Unternehmensvertreter ist die einzige Person, die das Stimmrecht innehat und ausübt, im Mitgliederverzeichnis aufgeführt ist und Einladungen zu exklusiven Veranstaltungen sowie zu allen regulären Mitgliederaktivitäten und -veranstaltungen erhält.
  • Zusätzliche Unternehmensvertreter (optional):
    Ein Vollmitglied kann jeden seiner Mitarbeiter, der nicht der Unternehmensvertreter ist, als zusätzlichen Unternehmensvertreter vorschlagen. Diese Person genießt alle Vorteile eines Unternehmensvertreters mit Ausnahme des Stimmrechts. Für jeden Eintrag wird eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 1.500 US-Dollar erhoben.

Full Membership: Corporate – Start-up

  • Mitgliedschaft für Unternehmen, die weniger als zwei Jahre alt sind (gerechnet ab dem Datum der Gründung).
  • Das Unternehmen hat Anspruch auf bis zu zwei Mitgliedskarten für Mitarbeiter (Registrierung erforderlich).
  • Die Start-up-Mitgliedschaft ist zwei Jahre lang gültig und erfordert nach Ablauf dieser zwei Jahre einen Wechsel zur „Vollmitgliedschaft: Unternehmen“ (entsprechend der zum Zeitpunkt geltenden Größenkategorie).  *Bitte reichen Sie bei der Beantragung der Mitgliedschaft die „Gründungsurkunde“ (Certificate of Incorporation, CI) des Unternehmens ein. Klicken Sie hier, um ein Muster der Gründungsurkunde anzuzeigen.
  • Jedes Unternehmen, das die Voraussetzungen erfüllt, kann eine Start-up-Mitgliedschaft mit allen Rechten einer Vollmitgliedschaft, einschließlich Stimmrecht, beantragen. Ein Start-up-Mitglied benennt eine Person als seinen Vertreter gegenüber dem GCC (Unternehmensvertreter).
  • Der Unternehmensvertreter ist der Hauptansprechpartner des GCC und erhält alle Informationen zur Vollmitgliedschaft per E-Mail und/oder Post. Der Unternehmensvertreter ist die einzige Person, die das Stimmrecht innehat und ausübt, im Mitgliederverzeichnis aufgeführt ist und Einladungen zu exklusiven Veranstaltungen sowie zu allen regulären Mitgliederaktivitäten und -veranstaltungen erhält.
  • Zusätzliche Unternehmensvertreter (optional):
    Ein Vollmitglied kann jeden seiner Mitarbeiter, der nicht der Unternehmensvertreter ist, als zusätzlichen Unternehmensvertreter vorschlagen. Diese Person genießt alle Vorteile eines Unternehmensvertreters mit Ausnahme des Stimmrechts. Für jeden Eintrag wird eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 1.500 US-Dollar erhoben.

Zusätzlicher Unternehmensvertreter ohne Stimmrecht

  • Die zusätzliche Unternehmensmitgliedschaft ohne Stimmrecht ist eine ergänzende Mitgliedschaft in Verbindung mit der Vollmitgliedschaft.
  • Ein Vollmitglied kann jeden seiner Mitarbeiter, mit Ausnahme des Unternehmensvertreters, als zusätzlichen Unternehmensvertreter vorschlagen. Diese Person genießt alle Vorteile eines Unternehmensvertreters mit Ausnahme des Stimmrechts. Für jede Eintragung wird eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 1.500 US-Dollar erhoben.

Associate Membership: Individual

  • Eine Einzelmitgliedschaft ist eine persönliche Mitgliedschaft ohne Unternehmenszugehörigkeit und dient nicht der geschäftlichen Werbung.
  • Jede Person kann eine assoziierte Mitgliedschaft beim GCC beantragen. Einzelmitglieder haben kein Stimmrecht und können nicht in den Vorstand des GCC gewählt werden. Abgesehen davon stehen assoziierten Mitgliedern alle anderen Rechte zu, wie der Erhalt von Publikationen und Informationen, die Teilnahme an GCC-Veranstaltungen sowie die Inanspruchnahme der vom GCC angebotenen Dienstleistungen.
  • Das assoziierte Mitglied hat Anspruch auf eine Mitgliedskarte.
  • Die Einzelmitgliedschaft bedarf der Genehmigung durch den Vorstand des GCC. Für weitere Informationen senden Sie bitte eine E-Mail an membership@hongkong.ahk.de.

Associate Membership: Not for Profit Making Organisation

  • Jede gemeinnützige Organisation kann eine assoziierte Mitgliedschaft beim GCC beantragen, sofern sie die vom GCC geforderten Nachweise über ihren gemeinnützigen Status vorlegt.
  • Die Organisation muss eine Person benennen, die als ihr Vertreter fungiert, um an den Aktivitäten und Veranstaltungen des GCC teilzunehmen sowie Publikationen und Informationen zu erhalten.
  • Das Mitglied hat Anspruch auf zwei Mitgliedskarten.

Kontakt

Chamber Events

Kammerveranstaltungen

Besuchen Sie unsere regelmäßigen Veranstaltungen, um sich über die neuesten Geschäftstrends und Meinungen zu informieren und Kontakte zur deutschen, lokalen und internationalen Geschäftswelt zu knüpfen.

Committees and Working Groups

Komitees und Arbeitsgruppen

Die Komitees bieten Mitgliedern der Kammer eine exklusive Möglichkeit zum Austausch über aktuelle industrierelevante Themen, Herausforderungen und Entwicklungstrends. Darüber hinaus fungieren sie als starke Lobby-Plattformen für die Kommunikation mit lokalen Entscheidungsträgern.

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