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Warnung vor Betrugsfällen durch chinesische Unternehmen

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Überblick über die aktuell häufigsten Betrugsmaschen chinesischer Unternehmen – und wie deutsche Firmen sich effektiv davor schützen können. (Stand: 03/2026)

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Die zunehmende Bedeutung des chinesischen Marktes für deutsche Unternehmen geht seit einigen Jahren mit einem deutlichen Anstieg betrügerischer Aktivitäten einher. Die AHK‑Büros in Greater China und Hongkong werden regelmäßig über Fälle informiert, in denen deutsche Firmen durch täuschend echt wirkende Geschäftsanknüpfungen, manipulierte Kommunikation oder professionell gefälschte Identitäten geschädigt werden sollten.

 

Viele dieser Vorfälle folgen wiederkehrenden Mustern. Um Unternehmen bei der Risikoprävention zu unterstützen, werden im Folgenden die derzeit am häufigsten beobachteten Betrugsmaschen zusammengefasst. Die Übersicht soll dabei helfen, typische Warnsignale frühzeitig zu erkennen und geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen.

I. Einkaufsanfragen durch chinesische Unternehmen

Deutsche Lieferanten erhalten zunehmend Einkaufsanfragen vermeintlich seriöser Unternehmen vom chinesischen Festland, häufig initiiert über das Internet. In Aussicht gestellt werden außergewöhnlich große Bestellungen, teils sogar mit Vorkasse. Auffällig ist, dass vertiefte Verhandlungen, Nachfragen oder Musteranforderungen ausbleiben; mitunter werden Scheinverhandlungen geführt, bei denen Ansprechpartner fachkundig wirken. Regelmäßig wird sodann eine Reise nach China verlangt, angeblich weil der Kaufvertrag notariell beglaubigt werden müsse—was im Regelfall weder handelsüblich noch erforderlich ist. Zur Zahlungssicherung genügt üblicherweise die Eröffnung eines Akkreditivs (Letter of Credit), eine Reise ist dafür nicht notwendig. In der Vergangenheit blieben deutsche Unternehmen nach solchen Einladungen auf erheblichen Reise‑, Hotel‑ und Restaurantkosten sitzen; in der Regel kooperierten die Initiatoren mit lokalen Betrieben, die massiv überhöhte Preise berechneten.

 

Die Täterseite tritt nach außen professionell auf, mit englischsprachigen Webseiten und teils vorgelegten Handelsregisterauszügen. Solche Unterlagen ersetzen jedoch keine unabhängige Prüfung. Aufschluss geben eine aktuelle Registerabfrage, ein belastbarer Kreditreport sowie eine unabhängige Hintergrundprüfung. Dabei lassen sich Unstimmigkeiten—wie jahrelang sehr geringe Umsätze, die in keinem Verhältnis zum avisierten Auftragsvolumen stehen—frühzeitig erkennen. Abwandlungen des Vorgehens sehen vor, dass angebliche Käufer nach Deutschland reisen, insbesondere zu Messen oder Direktbesuchen, um durch persönlichen Kontakt Vertrauen zu erzeugen. Wer Anfragen mit ungewöhnlich hohen Volumina, eiliger Terminssetzung und Reisedruck erhält, sollte daher ohne belastbare Bonitäts‑ und Plausibilitätsprüfung keine Verpflichtungen eingehen und Zahlungssicherung vor Leistungserbringung strikt verlangen.

II. Verkäufe durch chinesische Unternehmen

Immer wieder kommt es außerdem zu Betrugsfällen, in denen chinesische Unternehmen als Verkäufer auftreten.

1. Minderwertige oder wertlose Lieferungen

Deutsche Unternehmen sehen sich vermehrt einer Betrugsmasche ausgesetzt, bei der vermeintliche chinesische Lieferanten Waren anbieten, die nach Bestellung und Verschiffung nach Deutschland zunächst ordnungsgemäß erscheinen und häufig bereits teilweise über ein Akkreditiv (englisch: letter of credit; kurz: L/C) bezahlt wurden. Erst bei Ankunft stellt sich heraus, dass die gelieferte Ware nicht mit der Bestellung übereinstimmt, sondern minderwertig oder gänzlich wertlos ist. Die zur Auszahlung unter dem L/C vorgelegten Dokumente – insbesondere Waren‑ und Qualitätszertifikate – erweisen sich im Nachhinein als gefälscht, werden von den Banken jedoch mangels Prüfpflicht auf inhaltliche Richtigkeit nicht erkannt. Der Käufer bleibt anschließend nicht nur auf dem finanziellen Schaden, sondern zusätzlich auf den Kosten für Untersuchungen und die Vernichtung der wertlosen Ware sitzen. Der Fall zeigt, dass ein L/C zwar eine gewisse Zahlungssicherheit vermittelt, jedoch keinen umfassenden Schutz vor betrügerischen Lieferungen bietet.

 

Der Erstkontakt erfolgt nahezu ausnahmslos über unverlangte Anfragen unbekannter Firmen, zunehmend über Internetplattformen. Häufig existieren diese angeblichen Lieferanten tatsächlich nicht oder verfügen weder über Produktion noch über nennenswerten Geschäftsbetrieb. Eine unabhängige Bonitäts‑ und Hintergrundprüfung ist daher unerlässlich; ein Unternehmensreport kann regelmäßig frühzeitig klären, ob das Unternehmen real existiert und über eine wirtschaftliche Tätigkeit verfügt. Als zusätzliche Vorsichtsmaßnahme empfiehlt sich eine Warenkontrolle unmittelbar vor der Verschiffung in China durch eine verlässliche, unabhängige Person. Idealerweise erfolgt die Zahlung erst nach vollständiger Prüfung der Ware in Deutschland, wobei dies in der Praxis chinesischer Lieferanten selten durchsetzbar ist.

 

Die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gestaltet sich erfahrungsgemäß schwierig. Der wirtschaftliche Schaden liegt oftmals im mittleren fünfstelligen Bereich und steht häufig in keinem Verhältnis zu den zu erwartenden Durchsetzungskosten. Hinzu kommt, dass die tatsächlichen Täter oft nicht identifizierbar sind, da die verwendeten Bankkonten regelmäßig in Hongkong geführt werden und keinerlei Rückschluss auf den wahren Anspruchsgegner zulassen.

2. Hackerangriffe

Selbst bei langjährig etablierten Geschäftsbeziehungen mit seriösen chinesischen Lieferanten können Unternehmen Opfer eines professionell organisierten Betrugs werden. Täter nutzen Schwachstellen in der IT‑Infrastruktur des chinesischen Geschäftspartners und verschaffen sich Zugang zu dessen E‑Mail‑Kommunikation. Über einen gewissen Zeitraum beobachten sie unauffällig den gesamten Schriftverkehr, bis sie zu einem geeigneten Zeitpunkt selbst in die Korrespondenz eingreifen. Der Hacker übernimmt dann den E‑Mail‑Account des Lieferanten oder eines angeblichen Mitarbeiters, fängt eingehende Nachrichten ab und versendet gefälschte Zahlungsaufforderungen. Typischerweise wird behauptet, das übliche Konto könne vorübergehend nicht genutzt werden; stattdessen wird eine neue Bankverbindung mitgeteilt, häufig außerhalb des chinesischen Festlands, etwa in Hongkong.

 

Die Manipulation fällt regelmäßig erst auf, wenn die Ware nicht eintrifft oder der tatsächliche Lieferant wegen ausstehender Zahlung nachfragt. Zu diesem Zeitpunkt ist das überwiesene Geld meist längst weitertransferiert, auch wenn das Konto noch gesperrt werden kann. Der finanzielle Schaden bewegt sich häufig im mittleren fünfstelligen Bereich. Eine gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen scheitert in der Regel daran, dass die Täter technisch kaum zu identifizieren sind und keinerlei verwertbare Spur hinterlassen.

 

Derartige Vorfälle lassen sich durch einfache, aber konsequente Vorsichtsmaßnahmen erheblich reduzieren. Unternehmen sollten sensible Punkte wie Adress‑, Ansprechpartner‑ oder Bankdatenänderungen niemals ausschließlich per E‑Mail akzeptieren, sondern stets über einen zweiten Kommunikationskanal – etwa Telefon oder Fax – direkt beim bekannten Ansprechpartner verifizieren. Mehrkanalkommunikation und eine klare interne Kontrollroutine bieten den wirksamsten Schutz vor dieser Form des sogenannten Business‑Email‑Compromise.

III. Investment in China

Eine zunehmend verbreitete Betrugsmasche richtet sich gegen kleine und mittlere Unternehmen mit Geschäftsbeziehungen nach China und zielt darauf ab, hohe Beträge im unteren Millionenbereich zu erlangen. Die Täter geben sich in professionell gefälschten E‑Mails als Mitglieder der Unternehmensführung aus und kontaktieren gezielt Mitarbeiter, die zwar keine Leitungsfunktion innehaben, aber Überweisungen veranlassen können. Unter dem Vorwand eines dringenden, vertraulichen Geschäftsabschlusses, bei dem Verzögerungen angeblich erhebliche wirtschaftliche Schäden verursachen würden, werden diese Mitarbeiter gedrängt, sofortige Zahlungen auf ausländische Konten vorzunehmen. Zur Untermauerung der Dringlichkeit werden häufig manipulierte Überweisungsaufträge mit gefälschten Unterschriften sowie fingierte E‑Mails angeblicher externer Berater vorgelegt. Zugleich fordern die Täter den Mitarbeiter zur strikten Geheimhaltung auf, etwa mit dem Hinweis auf sensible Geschäftsgeheimnisse oder vermeintliche Risiken gegenüber Steuer‑ und Exportkontrollbehörden. Ziel ist es, den Mitarbeiter von internen Rückfragen abzuhalten und eine schnelle, unkontrollierte Überweisung zu erreichen.

 

Sobald die Zahlung erfolgt ist, bricht der Kontakt ab; das Geld wird in der Regel sofort weitertransferiert und lässt sich kaum zurückholen. Die Aufklärung gestaltet sich erfahrungsgemäß schwierig, da die Täter technisch anonym agieren und regelmäßig keine verwertbaren Spuren hinterlassen. Unternehmen können sich wirksam schützen, indem sie klare Zuständigkeiten, verbindliche Kommunikationswege und mehrstufige Freigabeprozesse für Zahlungsanweisungen etablieren. Eine konsequente interne Kontrolle und das Bewusstsein für diese Form des sogenannten CEO‑Frauds sind die wichtigsten Mittel, um solche Angriffe frühzeitig zu erkennen und abzuwehren.

IV. Vorsichtsmaßnahmen und indizien für zweifelhafte Anfragen

Betrügerisch handelnde Unternehmen gehen nicht selten sehr kreativ, strategisch und geschickt vor. Die Vorgehensweise kann deshalb sehr unterschiedlich sein. 

Um die Risiken, einem Betrug aufzuerliegen, zu verringern, sollte zuerst der Hintergrund des Geschäftspartners geprüft werden. Dies kann bereits zu vergleichsweise geringen Kosten durch die AHK-Geschäftsstellen in der Greater China Region erfolgen. 

Darüber hinaus sollten gegebenenfalls Personen die Verhandlungen in China unterstützen, die mit dem Land und der Kultur sehr gut vertraut sind. 

Zuletzt sollte über den vereinbarten Ablauf der Vertragsabwicklung sichergestellt werden, dass Betrugsfälle ausgeschlossen und die Qualitätssicherung sichergestellt werden. 

Um keinen Schaden durch eine solche Betrugsmasche zu erleiden, empfehlen sich folgende Vorsichtsmaßnahmen, die auch helfen können, potenzielle Betrüger abzuschrecken: 

Typische Indizien für zweifelhafte Anfragen aus China
  • Benutzen die chinesischen Ansprechpartner Email-Adressen von „Yahoo“, „Hotmail“,
  • „163.com“, „sohu.com“ oder anderen kostenfreien Anbietern?
  • Verläuft die Kommunikation mit den chinesischen Ansprechpartnern im Wesentlichen nur über E-Mail, Fax und Mobiltelefon oder Skype?
  • Ist es Ihnen bisher nicht gelungen, unter der von der chinesischen Seite angegebenen Festnetznummer jemanden zu erreichen?
  • Handelt es sich um einen Geschäftsabschluss mit einem hohen Auftragsvolumen auch im Verhältnis zu Ihrem Jahresumsatz? Kommt die Anfrage überraschend und initiativ durch die chinesische Seite?
  • Wurden technische Details/Spezifikationen besprochen? Haben Sie (auf Nachfrage) keine Informationen zum genauen Verwendungszweck bzw. dem Endkunden für Ihre Produkte erhalten?
  • Ist das Unternehmen hinreichend auf bestimmte Güter oder Dienstleistungen spezialisiert, oder wird eine ungewöhnliche Bandbreite an Gütern/Dienstleistungen angeboten?
  • Wurde Ihr Angebot sehr schnell und ohne nennenswerte Nachverhandlungen oder Forderungen nach Preisnachlass akzeptiert?
  • Sind die Zahlungen sehr günstig für Sie? (Vorauszahlungen, frühe L/C Eröffnung)?
  • Wird auf eine schnelle Vertragsunterzeichnung in China gedrängt?
  • Haben Sie genaue Daten über die Bankverbindungen des Geschäftspartners erhalten?

 

Bitte beachten Sie auch unsere Checkliste bezüglich Vorsichtsmaßnahmen für Geschäfte in China.

Checkliste: Vorsichtsmaßnahmen bei Geschäften in China

  • Überprüfen Sie, ob der Geschäftspartner eine vollständige und richtige Anschrift angegeben hat, und ob diese mit der angegebenen Bankverbindung und Telefonnummer übereinstimmt.

 

  • Überprüfen Sie, ob auf der Webseite des potenziellen Geschäftspartners (soweit vorhanden) der gleiche Unternehmensname und die gleiche Anschrift angegeben werden und ob die Angaben zum Unternehmen bzgl. der Geschäftstätigkeit mit dem Registrierungsdatum der Webseite übereinstimmen. Besonders bedenklich sind Webseiten, die erst kürzlich und nur für die Dauer eines Jahres registriert wurden.

 

  • Lassen Sie sich Dokumente vorlegen, welche die Echtheit des Unternehmens verifizieren können, wie den Gewerbeschein und den/die Pässe des/der Geschäftsführer. Holen Sie unter Umständen eine Handelsregisterauskunft sowie einen ausführlichen Kreditreport und eine begleitenden Hintergrundprüfung ein. (HINWEIS: Dies kann durch die AHK-Geschäftsstellen gegen eine geringe Gebühr durchgeführt werden.)

 

  • Setzen Sie einen Vertrag auf, der zumindest Angaben über die Parteien (inklusive Anschrift und gesetzlicher Vertreter), sowie die Waren, Preis, Lieferart, Zahlweise und Warenqualität enthält. Der Vertrag soll mit dem Firmenstempel versehen werden.

 

 

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